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Erfolgreicher Energietag 2019

Am 20. Juni 2019 lud die Ingenieurkammer Niedersachsen zum 6. Energietag ins Hannover Congress Centrum ein. Im Anschluss an die anregenden Fachvorträge nutzten Mitglieder sowie interessierte Gäste den Energietag als Forum für Wissens- und Erfahrungsaustausch um mit unseren Referenten und Experten zu den Themen- und Fragestellungen in Dialog zu treten. Zur Eröffnung der Veranstaltung betonte Vizepräsident Frank Puller die Signifikanz klarer, verlässlicher Rahmenvorgaben für Ingenieurinnen und Ingenieure, damit diese in dem technisch sehr anspruchsvollen und einem ständigen Wandel unterzogenen Bereich ihren Beitrag zur CO2-Einsparung und Ressourcenschonung leisten können. Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure, Planerinnen und Planer verfügen sowohl über die entsprechenden technischen Kenntnisse und Fähigkeiten als auch den Anspruch zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung beizutragen, so Puller. Insofern lag der Schwerpunkt des 6. Energietages in diesem Jahr insbesondere auf den geplanten Umgestaltungen des Klimaschutzgesetzes und des Gebäude-Energiegesetzes (GEG).

Als Vertreter der Landesregierung sprach auch Staatssekretär Frank Doods, Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, in seinem Grußwort Ingenieurinnen und Ingenieuren eine unverzichtbare, bedeutsame gesellschaftliche Rolle zu. Im gleichen Zuge betonte er die Relevanz der Ingenieurkammer. Sie biete nicht nur eine berufsständische Heimat, sondern vielmehr ein breites Netzwerk, welches auch im Sinne unserer Umwelt wertvolle Synergieeffekte ergebe. Denn Miteinander steigert Qualität, so Staatssekretär Doods. Die Folgen des Klimawandels spüre man nun deutlich vor der eigenen Haustür. Ein "Weiter so" sei indiskutabel. Daher sei es unverzichtbar, dass sich Unternehmen und Entscheider auf innovative Entwicklungen des Energie- und Rohstoffmarktes einließen. Davon nicht auszuklammern sei der letzthin brennende gesellschaftliche Diskurs um bezahlbaren Wohnraum. Eine Zielstellung, an der sich die Landesregierungen mitunter mit außergewöhnlichen Formaten wie dem Wohngipfel der Bundesregierung beteiligen. Niedersachsen vertraue auch hier auf einen gemeinsamen Ansatz mit vielen Akteuren wie im Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen, welches bereits praktische Fortschritte aufweise.

In dem ersten Fachvortrag Wirtschaftliche Bewertung von Maßnahmen der Energie- und Gebäudetechnik im zukünftigen Klimaschutzgesetz  griff Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff, Ostfalia Hochschule in Wolfenbüttel, die aktuelle Diskussion um Handlungsschritte zum kurzfristigen Einhalten des CO2-Emmissionsbudgets auf. Kritisch betrachtete er die vorrangige Zielsetzung prozentuale Minderungsziele bis 2030, 2040 und 2050 einhalten zu wollen. Die Frage sei vielmehr, ob das noch verfügbare CO2-Emissionsbudget zur Einhaltung des 2-Grad-Ziels oder möglichst des 1,5-Grad-Ziels zu erreichen ist. Zur realen CO2-Minderung führe die Begrenzung des Inverkehrbringens fossiler Brennstoffe. Konkret bezugnehmend auf die Energie- und Gebäudetechnik sei ein transparenter Erfolgsnachweis durchgeführter Maßnahmen durch Energiezähler entscheidend; weg von dauernden Bedarfsnachweisen unter Einbeziehung zahlreicher komplexer Normen. Der Entwurf des GEG 2019 stehe dazu allerdings ganz und gar konträr. Ein Positivbeispiel für eine erfolgreiche Reduktion des Ressourcenverbrauchs, einhergehend mit einer fast vollständigen Energieversorgung durch erneuerbare Energien, führte Prof. Wolff mit dem DBU-Projekt Neuerkerode 2050 an. Durch eine langfristig angelegte Strategie, die gleichermaßen den ökologischen Zielsetzungen wie den ökonomischen Herausforderungen Rechnung trage, sei in diesem Pilotprojekt seit 2008 eine Minderung der Endenergie von 3% erreicht worden.

Im Anschluss an die Kaffeepause, die den Teilnehmenden die Gelegenheit für einen ersten Austausch gab, läutete Prof. Dr.-Ing. Kati Jagnow, Hochschule Magdeburg-Stendal, den zweiten Teil der Veranstaltung ein. Mit ihrem Vortrag Alternativen für ein einfaches und handhabbares Gebäudeenergiegesetz  lenkte sie den Fokus um die Entwicklungen des GEG auf die konkreten Bedarfe der Ingenieurinnen und Ingenieure, Planerinnen und Planer. Die Vielzahl verschiedener Normen und Anforderungen, die parallellaufenden „Entweder-oder“-Möglichkeiten schüfen Unübersichtlichkeit im Planungsverfahrung ebenso wie Rechtsunsicherheit. Nun mache es stark den Eindruck, das GEG solle aus eben jenen verschiedenen Normen, Anforderungen und auch Themen neu modelliert werden. Für den eigentlichen Planer im Berufsalltag biete das neue GEG damit keine maßgebenden Änderungen. Vielmehr entfalle mit dem Wärmegegenzähler bei Wärmepumpen nun noch die einzige Kontrollpflicht für Effizienz und somit der letzte Abgleich zwischen Rechen- und Realwerten aus dem Gesetzesentwurf. Um die Komplexität zu entflechten brauche es als Rahmendaten außerhalb des GEG eine gesetzliche Festlegung, welche auf eine Minderung der Emissionen abziele und zu einer Erhöhung der Energiepreise führe. Durch eine realistische Kohlenstoff- oder CO2-Bepreisung könne sich das sinnvolle Bauen teilweise selbstregulieren. Eine damit einhergehende Verschiebung zugunsten emissionsärmerer Versorgungsmodelle habe zur Folge, dass sich das Einhalten des GEG auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht für den Endanwender lohne. Prof. Dr.-Ing. Jagnow appellierte an die Festlegung vieler ambitionierter Einzelanforderungen, die Reglementierung der Planungsschritte sowie die Pflicht der Erstellung einer Energiebilanz. Elementar für den Bauherren sei durch realistische Berechnungen zu wissen, wo die Reise hingehe. Die Erstellung des Energieausweises hingegen sei, nach Einschätzung Jagnows, erst nach drei Jahren tatsächlichem Betrieb auf Basis des Verbrauchs und mit Darstellung der erreichten Endenergie und Emissionen erforderlich.

Prof. Dr.-Ing. Jürgen Kuck, ebenfalls von der Ostfalia Hochschule Wolfenbüttel, kam mit seinem Kurzfilm Kauft Kohlenstoff!  zu der Erkenntnis, dass die aktuelle Klimaschutzpolitik das Klima seiner Meinung nach nicht schütze und forderte einen dringenden Wandel der Energie- und Klimaschutzpolitik hin zu einem marktwirtschaftlich gesteuerten Modell. Demnach sollten die klimaschützenden Länder fossilen Kohlenstoff kaufen, solange er noch im Boden ist und die entsprechenden Quellen stilllegen. Die gemeinnützige Carbon-Tracker-Initiative in Großbritannien habe errechnet, dass dafür weniger als 3.000 Dollar pro Erdbewohner nötig seien.

In einer angeregten Diskussion debattierten Referent und Publikum über die Umsetzbarkeit dieser Strategie, bevor RA Michael Halstenberg, Ministerialdirektor a.D. und stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V., intensiv auf den Einfluss der Normungsverfahren auf die Höhe der Baukosten, insbesondere auch im Hinblick auf die als Ursache häufig genannten energetischen Maßnahmen, einging. Die Entwicklung der Baukosten im Wohnungsbau sei in den vergangenen Jahren in hohem Maße auf gestiegene Grundstückspreise, Steuern und Qualitäts- und Anforderungsveränderungen (Kundenwünsche) zurückzuführen. Hoher Planungsaufwand sei durch komplexe Rechtssituationen und staatliche baurechtliche Anforderungen zusätzlich entstanden, angefangen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das Gebäude, Bauproduktenrecht, Bauplanungsrecht über das Energieeinsparrecht hin zu zivilrechtlichen Regelungen und einem umfangreichen Werksvertragsrecht, in dem die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik mit dem zivilrechtlichen Anspruch auf Mangelfreiheit zusätzlich wirkten. Die Einhaltung dieser gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Vorschriften sowie die darüber hinaus gehenden (werk-) vertraglichen Pflichten wie Beschaffenheitsvereinbarungen und Normeninhalte für die einzelnen Gewerke bedingten faktisch, wie RA Halstenberg betonte, „die Einhaltung aller relevanten anerkannten Regeln der Technik oder technisch gleichwertiger Lösungen“. Dies diene der Risikovorsorge, keine Experimente zu Lasten der Sicherheit des Kunden, Verbrauchers und Auftraggebers wie auch hinsichtlich möglicher Haftung einzugehen. So wurde deutlich, dass die Einhaltung von Normen und der anerkannten Regeln der Technik einen Einfluss auf die Kostenkalkulation haben. Im Zusammenhang von bezahlbarem Wohnraum sei folglich auch gesellschaftlich wie politisch Konsens zu schaffen, was zu regeln sei und ob im Wohnungsbau unterschiedliche und damit auch Mindeststandards zugelassen werden könnten.

Die Resonanz auf den 6. Energietag war sehr positiv. Das Programm regte zu Diskussionen an. Im Ergebnis unterstrichen viele Teilnehmende die Notwendigkeit, das Ingenieurdenken wieder in den Mittelpunkt zu stellen und wünschten sich von der Politik mehr festgelegte Leitlinien und Ziele, eine vor allem starke Vereinfachung der EnEV sowie im Übrigen auch klare und stringente rechtliche Regelungen.

 

Präsentationen: Prof. Dieter Wolff | Prof. Kati Jagnow | RA Michael Halstenberg