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Vergabetag 2025 von Ingenieur- und Architektenkammer

© Kai-Uwe Knoth

Fachlicher Austausch zu Vergaberechtsreform und Zukunft der Teillosvergabe - Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in diesem Jahr zum Vergabetag 2025 gekommen. Die Veranstaltung von Ingenieurkammer und Architektenkammer in Niedersachsen fand in den Räumen der IHK Hannover statt.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne sagte in einer Videobotschaft, die Vergabepraxis müssen „immer kritisch in den Blick genommen“ und weiterentwickelt werden müsse. „Das ist so, wie es immer war, ist keine hinreichende Begründung“, erklärte Tonne. Verwaltung, Planung und Recht müssten ihre Zusammenarbeit weiter intensivieren.

Wichtiges Thema war in diesem Jahr die Einzel- und Teillosvergabe. Der Präsident der Ingenieurkammer Niedersachsen, Martin Betzler, warnte davor, diesen zentralen Grundsatz zugunsten großvolumiger Gesamtvergaben aufzugeben. Die Losvergabe sei entscheidend, um einen funktionsfähigen Wettbewerb zu sichern und mittelständischen Planungsbüros die Beteiligung an öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen. Ohne händelbare Vergabepakete drohe eine Konzentration auf wenige große Anbieter, was die Kosten erhöhen und regionale Strukturen schwächen würde.

Auch Alexander Petschulat, Justiziar der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen, wies in seinem Vortrag auf die Risiken einer Abschwächung der Losvergabe hin. Diskussion um eine vollständige Abschaffung sieht er äußerst kritisch. Dies wäre seinen Worten zufolge ein „Verrat am Mittelstand“. Petschulat erinnerte daran, dass die Teillosvergabe seit Jahrzehnten ein zentrales Instrument mittelstandsfreundlicher Vergabestrukturen sei. Obwohl das Vergabebeschleunigungsgesetz viele sinnvolle Ansätze zur Vereinfachung und Digitalisierung enthalte, dürfe dies nicht dazu führen, den Schutz kleiner und mittlerer Büros aufzugeben.

Aus Sicht der Architekten bestätigte Maria Atitar, Vorsitzende des Kammer-Ausschusses „Wettbewerbs- und Vergabewesen“, diese Einschätzungen. Sie verwies darauf, dass die meisten Architektur- und Ingenieurbüros weniger als zehn Mitarbeitende haben und damit besonders anfällig für eine Verschiebung hin zu Gesamtvergaben wären. Eine Schwächung der Teillosvergabe würde kleinere Büros zunehmend in die Rolle von Subplanern drängen und sowohl die Unabhängigkeit als auch die Qualität der Planung beeinträchtigen. Außerdem würde die Bewerbervielfalt deutlich sinken und die Vergabelandschaft langfristig von wenigen großen Akteuren dominiert werden.