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Sichere Energieversorgung trotz Krise

© Peter Schreiber | AdobeStock

Weitere Änderungen des Energierechts stehen bevor. Am 14.09.2022 hat das Bundeskabinett mit dem „Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ die mittlerweile dritte Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) beschlossen. Änderungen sind daneben u. a. auch im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), aber auch Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vorgesehen.

Damit sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas- und Photovoltaik- sowie von LNG-Anlagen verbessert, der Stromnetzausbau beschleunigt und zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beigetragen werden. Angestrebt werden zudem die Verbesserung der Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher und Erleichterungen bei der

  1. Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen,
  2. Änderungen von Windenergieanlagen an Land,
  3. unterjährigen Inbetriebnahme von innovativen KWK-Projekten.

Der Bundestag befasste sich am 22.09.2022 in erster Lesung mit dem Gesetzesentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Der Entwurf kann unter folgendem Link direkt als .pdf-Datei eingesehen werden: Gesetzesentwurf Änderung EnergieR