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Neue Pflichten für Kommunen – Chancen für Ingenieurbüros

© fotomek | AdobeStock

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Am 19. November 2025 wurde die Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Die Novelle setzt bundesrechtliche Vorgaben um und bringt für Kommunen und Ingenieurinnen und Ingenieure wichtige Neuerungen.

Was ändert sich?

  • Verbindliche Wärmeplanung für alle Kommunen
    Jede Gemeinde muss künftig einen Wärmeplan erstellen, um die klimaneutrale Wärmeversorgung sicherzustellen. Zieljahr ist 2040, ein früheres Ziel ist möglich.
  • Klimaanpassungsmanagement
    In allen Landkreisen und kreisfreien Städten wird ein Klimaanpassungsmanagement eingerichtet, das vom Land finanziert wird.
  • Finanzielle Unterstützung
    Für die Wärmeplanung stellt das Land bis 2040 rund 46 Millionen Euro bereit. Für Klimaanpassung fließen jährlich 4,4 Millionen Euro.

Warum ist das für Ingenieurinnen und Ingenieure wichtig?

Die verpflichtende Wärmeplanung eröffnet neue Aufgabenfelder in der Energie- und Wärmeversorgung, der Stadtplanung und der Infrastruktur. Ingenieurbüros können sich auf zusätzliche Planungsaufträge für Wärmepläne und Klimaanpassungsmaßnahmen einstellen. Auch die Einführung eines Klimaanpassungsmanagements schafft neue Schnittstellen für technische Beratung und Umsetzung.

Unser Tipp

  • Beobachten Sie Ausschreibungen im Bereich Wärmeplanung und Klimaanpassung.
  • Prüfen Sie Förderprogramme für kommunale Projekte.
  • Positionieren Sie Ihr Büro frühzeitig als Partner für Kommunen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben.

 

Nds. GVBl. 2025 Nr. 87 – Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes (PDF)