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Neue EU-Schwellenwerte seit 1. Januar 2026

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Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge. Sie bestimmen, ob ein Auftrag EU-weit ausgeschrieben werden muss. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Union angepasst und unter anderem im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die aktuellen Schwellenwerte im Überblick

  • Bauleistungen: 5.404.000 €
  • Liefer- und Dienstleistungen: 216.000 €
  • Liefer- und Dienstleistungen durch obere und oberste Bundesbehörden: 140.000 €
  • Liefer- und Dienstleistungen nach SektVO: 432.000 €
  • Konzessionen: 5.404.000 €

Details im Original-Erlass:
EU-Schwellenwerte ab 2026 – BMWSB-Erlass (PDF)