Kontakt

Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Aktuelle Meldungen

NBauO, Bau-Turbo & Co.: Aktuelles für Entwurfsverfasser

© Thaut Images | AdobeStock

Das digitale Baugenehmigungsverfahren gewinnt für Ingenieurinnen und Ingenieure zunehmend an Bedeutung. Dies spiegelte sich auch in der starken Resonanz beim Entwurfsverfassertag im Landkreis Wolfenbüttel am 29. Oktober 2025 wider: Über 75 Teilnehmende folgten der gemeinsamen Einladung der Ingenieurkammer Niedersachsen, der Architektenkammer Niedersachsen und des Landkreises Wolfenbüttel.

Nach der Begrüßung durch Herrn Pahlitzsch, Abteilungsleiter des Dezernats Bauaufsicht und Denkmalschutz, eröffnete Markus Prause, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Hauptreferent der Architektenkammer Niedersachsen, die Fachvorträge. Er informierte über zentrale Änderungen der novellierten Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), darunter die neuen Regelungen zu Rettungswegen (§ 33 NBauO), den Wegfall der Pflicht zur Herstellung von Einstellplätzen sowie die Einstufung von Hohlräumen als Vollgeschosse (§ 2 Abs. 7 Satz 4 NBauO).

Im weiteren Verlauf stellten Mitarbeitende des Landkreises praxisnahe Aspekte der digitalen Baugenehmigungsprozesse vor und diskutierten diese mit den Teilnehmenden. Ergänzend präsentierte Frau Yilmaz, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) der Ingenieurkammer Niedersachsen, den „Bau-Turbo 2025“ – ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, das am 17. Oktober vom Bundesrat beschlossen wurde, aber noch nicht in Kraft getreten ist. Im Fokus stand dabei die neue Vorschrift § 246e BauGB, die unter bestimmten Voraussetzungen Wohnungsbau im Außenbereich ermöglicht.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch Fallbeispiele zu den §§ 34 und 35 BauGB sowie durch einen Blick auf die Rolle des Denkmalschutzgesetzes im Genehmigungsverfahren.

Der fachliche Austausch zwischen Kammern und Verwaltung fördert das gegenseitige Verständnis und trägt zu effizienteren Abläufen im Genehmigungsprozess bei. Eine Fortsetzung der Entwurfsverfassertagungen in weiteren Landkreisen und Städten ist bereits in Planung.

Die Fortsetzung der Entwurfsverfassertagungen in weiteren Landkreisen und Städten ist geplant.