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KammerTalk: Planende – Finger weg von der Rechtsberatung, sonst wird es teuer!

Hintergrund © Andrey Popov / AdobeStock

Ein besonders sensibles Themenfeld für Ingenieurinnen und Ingenieure ist die Frage, inwieweit Planende rechtlich beraten dürfen.

Dass dieses Thema viele beschäftigt, zeigte die große Resonanz beim KammerTalk „Planende – Finger weg von der Rechtsberatung, sonst wird es teuer!“, an dem über 150 Personen teilnahmen.

Am 29. Januar 2026 widmete sich die digitale Infoveranstaltung der zentralen Frage, ob und in welchem Umfang Ingenieurinnen und Ingenieure Rechtsberatung leisten dürfen. Die Antwort fiel eindeutig aus – und sorgte für spürbare Aufmerksamkeit im virtuellen Raum: gar nicht.

 

Worauf Sie besonders achten sollten

Der Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW, Dr. Alexander Petschulat, führte die Teilnehmenden durch aktuelle Rechtsprechungen. Anhand konkreter Fälle zeigte er, wie Planende durch gut gemeinte Unterstützungen an Bauherrinnen und Bauherren oder durch das Formulieren von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unbewusst gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen hatten. Die Folgen waren erheblich: In mehreren Fällen wurden Ingenieurinnen und Ingenieure schadensersatzpflichtig – und Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz sind in der Regel nicht von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt, wie Dr. Petschulat betonte.

Besonders deutlich wurde: Nicht‑Rechtsanwälte dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Ingenieurinnen und Ingenieure dürfen unter anderem weder Vertragsklauseln erstellen oder anpassen, noch Kündigungsschreiben vorbereiten oder empfehlen, noch Vertragsmuster ausfüllen. All diese Tätigkeiten stellen rechtliche Beratung dar und sind Planenden ausdrücklich untersagt.

Der KammerTalk machte eindrucksvoll klar, wie schnell Ingenieurinnen und Ingenieure in die Falle einer unerlaubten Rechtsdienstleistung geraten können – und wie wichtig es ist, die eigenen Kompetenzen zu kennen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Im Anschluss an seine Erläuterungen nahm sich der Experte Zeit, um die Fragen der Teilnehmenden zu beantworten.