Die Frist für zur Einreichung der Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen wurde letztmalig bis zum 30. September 2024 verlängert. Dies betrifft sowohl die Überbrückungs-, als auch November- und Dezemberhilfe, nicht jedoch die Neustarthilfen; diese Verfahren liefen separat.
Die ursprüngliche Einreichungsfrist endete am 31. Oktober 2023. Hier war per Antrag im digitalen Verfahren bereits eine Fristverlängerung bis 31. März 2024 möglich, die nun ausgeweitet wurde. Wer seinerzeit keinen solchen Antrag gestellt hat, profitiert nicht von der Fristverlängerung.
Nähere Informationen zum Einreichungsverfahren erhalten Sie auf der Plattform des BMWK und BMF unter folgendem Link:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Home/home.html