Das BAFA hat die neu eingeführten Pflichtangaben zur Energie- und CO₂‑Einsparung im Technischen Projektnachweis (TPN) vorübergehend ausgesetzt. Hintergrund sind Vorgaben der EU‑Gebäudeeffizienzrichtlinie.
Bis zum 7. April 2026 können Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten die Werte freiwillig eintragen – jedoch nur vollständig oder gar nicht. Die Eingabefelder im TPN sind bereits angepasst.
Für Verwendungsnachweise, deren Frist durch die technische Umstellung überschritten wurde, ist eine Fristverlängerung von bis zu 21 Tagen möglich (Meldung idealerweise über das BAFA‑Portal oder an beg@bafa.bund.de).
Fragen beantwortet das BAFA unter BEG-KOMMUNIKATION@bafa.bund.de.
