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Änderungen des NIngG in Kraft

© p365.de | AdobeStock

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Am 20.06.2024 wurde das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes und des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. 2024 Nr. 52 vom 20. Juni 2024) veröffentlicht.

Die Ingenieurkammer Niedersachsen sieht es als besonderen Erfolg an, dass es dank ihres Einsatzes und der Unterstützung durch die Berufsverbände und die Architektenkammer gelungen ist, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, von der Einführung einer beschränkten Bauvorlageberechtigung für Berufseinsteigende ohne Fortbildungs- und Versicherungspflicht abzusehen, die im ursprünglichen Gesetzesentwurf noch enthalten war.

Die wesentlichen Änderungen am Niedersächsischen Ingenieurgesetz (NIngG) betreffen:

  • das Recht der Ingenieurgesellschaften in Umsetzung des MoPeG und der Anpassung an europarechtliche Vorgaben nach dem Ziviltechnikerurteil des EuGH
  • die Einführung der elektronischen Antragstellung
  • die Einführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81 a des Aufenthaltsgesetzes
  • die Anpassung der Regelungen zur Eintragung in die Entwurfsverfasserliste (§ 19 NIngG) und die Tragwerksplanerliste (§ 21 NIngG) an die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL)
  • die Anpassung der Versicherungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung
  • die Umsetzung der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie

Die Regelungen treten am Tag nach der Veröffentlichung – also am 21.06.2024 – in Kraft.

Das Änderungsgesetz können Sie unter folgendem Link herunterladen: Nds. GVBl. 2024, Nr. 52

Den aktualisierten Volltext finden Sie hier zum Direktdownload: NIngG 2024.