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Neues NIngG ab 1. Dezember 2021 in Kraft

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Ab 01.12.2021 gelten die Änderungen des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes: Wesentliche Neuerungen sind die Vorschriften über die Berufsaufgabe, zur Entwurfsverfasserliste, zur Fortbildung, zum Datenschutz und zur Berufsgerichtsbarkeit.Der Niedersächsische Landtag hatte die Änderungen des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) am 09.11.2021 beschlossen.

Neu eingeführt werden digitale und hybride Sitzungsformate für Kammerorgane. Darüber hinaus erfolgt mit der Novelle unter Beachtung von Übergangsfristen die Eingliederung der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser in die berufständische Selbstverwaltung. Diese sind bauvorlageberechtigt und können insbesondere Bauvorlagen für nicht verfahrensfreie Baumaßnahmen, bei denen ein geringerer Prüfumfang durch die Behörden gilt, unterschreiben. Die "Verkammerung" dieses Personenkreises ermöglicht nun den Einsatz der kammer- und berufsrechtlichen Instrumente zur Qualitätssicherung und zum Schutze der Bauherren.

Die Verpflichtung zur Fortbildung ist als Berufspflicht für Mitglieder bereits im NIngG verankert. Durch die Novelle wird nun die Möglichkeit geschaffen, die Einzelheiten im Rahmen einer Satzung zu regeln. In dieser Satzung wird zu regeln sein, welchen zeitlichen Umfang die Fortbildung haben muss, welche Fortbildungsmaßnahmen von der Ingenieurkammer anerkannt werden und in welchen Fällen die Kammermitglieder von der Fortbildungspflicht befreit sind.

Ferner besteht für die Ingenieurkammer künftig die Möglichkeit, Sachgebietsregister für bestimmte Sachgebiete des Ingenieurwesens einzuführen. In Betracht kommen die Gebiete, die besonders sicherheitsrelevant sind.

Eine weitere Neuerung steht im § 38 NIngG. Die Ingenieurkammer kann nunmehr auch eine Verbraucherschlichtungsstelle einrichten. Ein Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Möglichkeit, den Streit schnell, ohne die Hinzuziehung eines Anwalts und ohne komplizierte Formalitäten beizulegen.

Die Regelungen treten zum 01.12.2021 in Kraft. Eine Ausnahme ist, wie angedeutet, für die Entwurfsverfasserliste vorgesehen - die betreffenden Änderungen werden erst nach einer Übergangszeit von drei Jahren gelten.

Den Gesetzestext zur Änderung des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes finden Sie hier zum Download.

Die aktuelle Fassung des Niedersächsischen Ingenieurgesetzt können Sie unter folgendem Link als PDF herunterlagen: aktuelles NIngG