Die Vertreterversammlung
Das Herz der Kammer
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ, praktisch das Parlament der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Als solches beschäftigt sie sich mit den grundlegenden berufspolitischen Anliegen des Berufsstandes und bringt seine Interessen ein. Zudem nimmt die Vertreterversammlung als Beschlussorgan zentrale Aufgaben wahr und gestaltet maßgeblich die Kammer und deren Arbeit, indem sie den Vorstand wählen und Ausschüsse zu relevanten Fachthemen bilden.
Die konkreten Aufgaben der Vertreterversammlung werden in § 35 Absatz 2 Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG) geregelt, im Detail nachzulesen unter folgendem Link: § 35 NIngG.
Aus dem Berufstand - für den Berufstand
Die Vertreterversammlung besteht aus 50 Mitgliedern, die sich aus jeweils 25 Pflichtmitgliedern (d.h. Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure) und 25 freiwilligen Mitgliedern zusammensetzen. Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden alle 5 Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl von den Kammermitgliedern gewählt.
Diese Vertreterinnen und Vertreter stellen sich für informative und fachliche Beratungen zur Verfügung, verstärken Netzwerkbildungen und Kooperationen und nehmen an öffentlichen Veranstaltungen der Ingenieurkammer Niedersachsen teil. Darüber hinaus stehen sie ihren Berufskolleginnen und -kollegen für Anregungen und Rücksprachen zur Verfügung.

Das Ehrenamt braucht Sie!
Um den Berufstand...
Wahlberechtigt ist jedes Kammermitglied, das bis zum 15.09.2021 im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Näheres hierzu finden Sie unter folgendem Link: Wählerverzeichnis
Sie wollen selbst kandidieren? Alle Informationen zu diesem Thema können Sie hier nachlesen: Ihre Kandidatur