Das Wählerverzeichnis
Was ist das Wählerverzeichnis?
Das Wählerverzeichnis ist eine alphabetische Liste aller wahlberechtigten Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen und wird vom Wahlausschuss erstellt.
Grundlage sind die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure sowie die Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen. Maßgeblicher Stand dieser Listen ist der 15. September 2021. Wer bis dahin nicht im Wählerverzeichnis steht, ist bei der Wahl der Vertreterversammlung nicht zur Stimmabgabe berechtigt.
Sie sind noch nicht Mitglied, wollen aber die Zukunft Ihres Berufsstandes mitgestalten? Hier geht's direkt zum Antragsformular: Mitgliedsantrag
Alles über die weiteren allgemeinen Vorzüge, die eine Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Niedersachsen mit sich bringt, lesen sie hier: Vorteile der Mitgliedschaft
Inhalt des Wählerverzeichnisses
Im Wählerverzeichnis wird jedes wahlberechtigte Mitglied aufgeführt mit
Familienname,
Vorname,
akademischem Grad,
Wohnort,
Fachgruppe,
Mitgliedsnummer und
Mitgliedsstatus.
Sie möchten wissen, ob Ihre Daten korrekt sind? Das Wählerverzeichnis liegt vom 20. September 2021 bis 11. Oktober 2021 in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Niedersachsen aus und kann während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden:
Montag bis Donnerstag | 8:00 – 17:00 Uhr
Freitag | 8:00 – 14:00 Uhr
Haben sich Ihre Daten in letzter Zeit geändert? Bitte teilen Sie uns diese Änderungen umgehend mit: telefonisch unter 0511 39789-48, per E-Mail, oder per Post an
Ingenieurkammer Niedersachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover
Was tun, wenn das Wählerverzeichnis falsch oder unvollständig ist?
Nach § 4 Absatz 5 und 6 der Wahlsatzung haben betroffene Personen die Möglichkeit während des Zeitraums, in dem das Wählerverzeichnis ausliegt, Einspruch beim Wahlausschuss zu erheben.
Der Wahlausschuss wird nach Eingang unverzüglich den Widerspruch prüfen und darüber entscheiden. Das Ergebnis teilt er dann der Einspruchsführerin bzw. dem Einspruchsführer mit.
Bei festgestellter Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses wird es bis zum Zeitpunkt der Versendung der Wahlunterlagen auch von Amts wegen durch den Wahlausschuss korrigiert. Der oder die Betroffene wird hierüber unterrichtet.
Die Wahlsatzung können Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link nachlesen oder als PDF herunterladen: Die Wahlsatzung