Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das Ende der Antrags- und Bewilligungspause für Förderungen aus dem Klima- und Transformationsfonds bekanntgemacht. Diese Regelung, die Anfang Dezember 2023 getroffen worden war, ist damit aufgehoben
Die Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich. Nun können wieder Anträge unter anderem für die Förderprogramme Beratung Energieeffizienz, Aufbauprogramm Wärmepumpe und Serielle Sanierung gestellt werden. Außerdem können bereits vorliegende Anträge wieder beschieden werden.
Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.
Die Aufhebung umfasst die Förderprogramme folgender Titel:
– Nationale Klimaschutzinitiative
– Beratung Energieeffizienz
– Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
– Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und
Energieinfrastruktur
– Aufbauprogramm Wärmepumpe
– Serielle Sanierung
– Transformation Wärmenetze
– Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen
– Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion
– Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie
– DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff
– Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation
Wasserstoff
– Dekarbonisierung der Industrie
– Mikroelektronik für die Digitalisierung
– Klimaneutrales Schiff
– Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher
Quelle: Bundesingenieurkammer