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Ingenieurkammer Niedersachsen

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Sachverständige

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Sachverständiger eine unparteiische, unabhängige und vertrauenswürdige Person mit überdurchschnittlichen Fachkenntnissen und Erfahrungen auf einem bestimmten, abgegrenzten Gebiet. Häufig wird der Sachverständige in der Öffentlichkeit als Gutachter bezeichnet, da er hauptsächlich Gutachten zu bestimmten Fragestellungen oder Sachverhalten anfertigt.

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Jeder darf sich als Sachverständiger bezeichnen. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ allein bietet somit keine Gewähr für Qualität, da sie gesetzlich nicht geschützt ist.

Anders verhält es sich mit der Bezeichnung „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“. Sie ist gesetzlich geschützt und wird allein durch die befugten Bestellungskörperschaften vergeben.