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Ingenieurkammer Niedersachsen

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Außergerichtliche Konfliktlösung


Beim Planen und Bauen sind viele Beteiligte eingeschaltet, um das Projekt nach den Vorstellungen des Auftraggebers fertigzustellen: Die Zusammenarbeit von Bauherren und Auftraggebern, Planern, Fachplanern und ausführenden Firmen ist entscheidend für den Erfolg des Projektes, sei es das Einfamilienhaus oder ein Großvorhaben. Situationen, in denen sich Konflikte ergeben können, sind absehbar. Ob Termine oder Kostenpläne nicht eingehalten werden (können) und wer dafür die Verantwortung trägt, ob die Honorarforderung des Fachplaners zu Recht besteht oder ob die Ausführung durch die Bauunternehmen korrekt erfolgte, allein diese Punkte führen bei Kosten- und Zeitdruck zu Konflikten, die erhebliche Kosten und Verzögerungen mit sich bringen und im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Bauarbeiten eingestellt werden.

Bis zur endgültigen Entscheidung auf dem Gerichtsweg können Jahre vergehen, ein Abwarten, das sich Bauherren und die Beteiligten in den wenigsten Fällen leisten können. Auch wenn zu Beginn des Projektes alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten, ist es ein Zeichen vorausschauender Planung, sich Gedanken über Lösungen durch eine entsprechende Vereinbarung zu machen. Konfliktlösungsmanagement ist Bestandteil einer guten Zusammenarbeit und drückt aus, das Vertragspartner sich auf Augenhöhe begegnen möchten.

Es bestehen verschiedene Modelle der Konfliktlösung, die nachstehend angesprochen werden. Die Ingenieurkammer versteht sich als Ansprechpartner für die Wahl eines geeigneten Konfliktlösungsmodells - denn so vielschichtig die Konflikte sind: Für jeden Fall gibt es eine Lösung!

Die Schlichtungsstelle der Ingenieurkammer

- ein Angebot für Mitglieder und Auftraggeber

„Schlichten ist besser als richten“ - diese Aussage erhält besondere Bedeutung beim Planen und Bauen. Zur Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern untereinander und ihren Vertragspartnern hat die Ingenieurkammer Niedersachsen die Schlichtungsstelle zur Konfliktbeilegung im Ingenieurwesen eingerichtet.

Es gibt gute Gründe für ein Schlichtungsverfahren:

  • Vertraulichkeit:
    Schlichtungsverfahren sind im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren nicht öffentlich.
  • Termin:
    Ein erster Termin kann sehr schnell unter den Beteiligten abgestimmt werden, in der Regel innerhalb von wenigen Wochen. Dabei wird auf die Terminlage der Beteiligten Rücksicht genommen.
  • Fachwissen:
    Die Schlichter im Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer sind selbst Ingenieure. Sie können die ingenieurtechnischen Fragestellungen aufgrund ihrer eigenen Qualifikation und Berufserfahrung beurteilen und so kompetent Lösungsvorschläge unterbreiten.
  • Kosten:
    Verglichen mit einem Gerichtsverfahren werden Kosten gespart, die Parteien haben es selbst in der Hand, zügig zum Ziel der gütlichen Einigung zu kommen. Durch die schnelle Lösung des Konflikts können zusätzlich Kosten und Zeit gespart werden.
  • Gute Chancen auf eine Einigung:
    Da kein Zwang zur Schlichtung besteht, sondern beide Parteien sich darauf geeinigt haben, bestehen gute Chance für eine einvernehmliche Lösung.
  • Der Weg zu den ordentlichen Gerichten steht weiterhin offen:
    Die Schlichtung ist eine gute Chance der Beilegung.

Nicht nur Mitglieder und auch Auftraggeber können sich mit ihren Anliegen an die Ingenieurkammer wenden. Neben der rechtlichen Beratung der Mitglieder, die schon häufig zu einer Klärung beiträgt, und „Gesprächen am Runden Tisch“, kann der Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer angerufen werden. Der Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer besteht aus Berufsträgern, also Ingenieurinnen und Ingenieuren aus den verschiedensten Bereichen des Ingenieurwesens. Er ist als ständiger Ausschuss auf gesetzlicher Grundlage eingerichtet (§ 38 Nds. Ingenieurgesetz) und legt bei seiner Arbeit die Schlichtungsordnung der Ingenieurkammer zu Grunde. Die Mitglieder werden durch die Vertreterversammlung gewählt und sind unabhängig, unparteilich und ehrenamtlich tätig.

Jedes Mitglied der Ingenieurkammer und jede in die Gesellschaftsliste der Ingenieurkammer eingetragene Gesellschaft kann den Schlichtungsausschuss anrufen, und natürlich auch jeder Auftraggeber, der mit einem Mitglied oder einer Gesellschaft als Vertragspartner zusammenarbeitet und in dem konkreten Projekt nach einer Konfliktlösung strebt. Außer bei rein arbeitsrechtlichen Konflikten kann der Schlichtungsausschuss bei Streitigkeiten aller Art, die sich im Zusammenhang mit der Berufsausübung ergeben, angerufen werden, so z.B. bei unterschiedlichen Auffassungen über die Vertragsauslegung oder der Planung sowie der Honorarabrechnung.

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gern an das Justiziariat der Ingenieurkammer, das Sie über das weitere Vorgehen und das Verfahren informiert.


Modelle der Außergerichtlichen Konfliktlösung

Neben der Anrufung des Schlichtungsausschusses der Ingenieurkammer bestehen aber noch weitere Möglichkeiten der Konfliktlösung, um den Gang zu den Gerichten zu vermeiden. Hier sollen in aller Kürze die wesentlichen Unterschiede dargelegt werden:

Schlichtung

Vor Einleitung des Schlichtungsverfahrens müssen sich die Parteien auf dieses Verfahren verständigen und außerdem den oder die Schlichter benennen oder welche Schlichtungsstelle im Konfliktfall angerufen werden soll. Dieses kann bereits im Vertrag in einer Schlichtungsklausel festgelegt werden, aber auch dann, wenn der Konfliktfall eingetreten ist. Üblicherweise einigen sich die Parteien auf einen vorsitzenden Schlichter, die beiden Beisitzer werden jeweils von einer Partei vorgeschlagen. Diese von den Parteien zu beauftragenden Schlichter werden dann im Auftrag der Parteien eine Lösung erarbeiten, die bereits als verbindlich gelten kann, je nach vertraglicher Ausgestaltung.

Schiedsgutachten

Bei unterschiedlichen Auffassungen über technische Fragen und die Aufnahme eines Schadensbildes bietet sich die Einschaltung eines Schiedsgutachters an. Dies könnte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sein. Die Konfliktparteien einigen sich auf einen Sachverständigen ihres Vertrauens, beauftragen diesen gemeinsam und vereinbaren vertraglich, dass sie sich dem Ergebnis des Schiedsgutachtens unterwerfen. Die Parteien sollten gemeinsam den Gegenstand der Begutachtung vorgeben und ebenfalls gemeinsam formulieren, welche Fragestellungen (Beweisfragen) an den Schiedsgutachter zu richten sind. Der Fokus liegt auf der technisch-fachlichen Lösung. Eine typische Fragestellung an den Schiedsgutachter ist zum Beispiel die Ursachenergründung von festgestellten Baumängeln und die anschließende Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige finden Sie in der Ingenieursuche Online

Mediation

Die Mediation ist ein streng strukturiertes Verfahren zur eigenverantwortlichen Konfliktlösung, das mit Unterstützung einer neutralen dritten Person durchgeführt wird. Die neutrale dritte Person, die Mediatorin oder der Mediator, führt die Konfliktparteien hin zu einer sachorientierten Kommunikation. Großes Gewicht wird auf die interessenwahrende Eigenbewältigung gelegt. Dieses Verfahren fordert die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien. Mit anerkannten Methoden der Kommunikation führt die Mediatorin oder der Mediator durch das Verfahren. Im Unterschied zu den übrigen Streitlösungsmodellen ist das vorrangige Ziel der Mediation weniger die Aufklärung eines in der Vergangenheit liegenden Sachverhaltes, sondern die Lösung der Konfliktsituation mit Blick auf die Zukunft der Beteiligten. Exemplarisch könnte der Konflikt einer Gemeindeverwaltung um den Bau einer Ortsumgehung gesehen werden, bei dem Anwohner und Naturschützer ihre jeweiligen Positionen nicht berücksichtigt sehen. Da jedoch alle Parteien ein großes Interesse haben, eine für sie akzeptable, dauerhafte Lösung zu finden, kann die Mediation für einen Interessenausgleich sorgen.

Adjudikation

Seit einigen Jahren wird die aus dem angelsächsischen Rechtsraum stammende Form in Deutschland diskutiert. Während die vorher genannten alternativen Konfliktlösungsmodelle auch bei anderen Streitigkeiten Anwendung finden können, ist die Adjudikation speziell für Bauvorhaben konzipiert. Der Deutsche Baugerichtstag 2010 hat eine Adjudikationsordnung vorgestellt, die eine Möglichkeit beschreibt, wie dieses Verfahren nach den Regeln der Adjudikation durchführen zu können. Der Lösungsansatz ist, dass für Streitigkeiten, die während eines durchaus auch längeren Bauablaufes auftreten können, eine Partei den Adjudikator anrufen kann, der innerhalb einer sehr kurzen Frist eine vorläufig bindende Entscheidung trifft. Diese Entscheidung trägt wegen der kurzen Frist dazu bei, dass der Bauablauf nicht mehr gestört ist, sondern die Baumaßnahmen fortgesetzt werden können. Im internationalen Bereich empfiehlt die FIDIC (International Federation of Consulting Engineers www.fidic.org ) in den von ihr herausgegebenen Vertragsmustern die Adjudikation. Wenn mitten im laufenden Großbauprojekt über einen Nachtrag gestritten wird und durch Verzögerungen im Bauablauf wirtschaftlicher Schaden droht, wäre dies möglicherweise ein Fall für die Adjudikation. Gerade in der Bauwirtschaft findet die Adjudikation Interesse bei Großprojekten.

Zu guter Letzt: Baubegleitende Konfliktlösung

Zu Beginn des Projekts legen die Parteien bereits fest, wen sie für den Fall von Konflikten einschalten, wer also für den Fall der Fälle zur Seite stehen kann. Diese Person(en) stehen sozusagen auf Abruf bereit. Diese Konfliktmoderatoren können schon selbst zu Lösungen beitragen oder sie wirken mit bei der Auswahl des passenden Konfliktlösungsmodells. In jüngerer Zeit hat sich immer mehr herausgestellt, dass es das eine richtige Streitschlichtungsverfahren nicht gibt, sondern abhängig vom Einzelfall zu überlegen ist, wie eine Lösung aussehen könnte. Es zeigt sich, dass die Festlegung bereits zu Beginn des Projekts auf einen Konfliktmoderator, einen Schlichter oder ganz einfach eine Person, zu der die Parteien gleichermaßen Vertrauen haben, große Chancen auf eine gütliche Einigung hat. Ob es sich dabei um anerkannte Mediatoren, Ingenieure, Architekten oder Rechtsanwälte handelt, liegt an den Parteien.

Das Justiziariat der Ingenieurkammer informiert Sie gern über Ihre Möglichkeiten und auch anderweitige Schlichtungseinrichtungen.


Arbeitskreis "Außergerichtliche Konfliktlösung"

Seit vielen Jahren besteht der Arbeitskreis "Außergerichtlichen Konfliktlösung“, der auch als regionales Netzwerk in der Offensive Gutes Bauen agiert. Darin haben sich Beteiligte der beim Bauen und Planen beteiligten Berufsstände zusammengeschlossen, die von den Vorteilen der Konfliktlösung außerhalb der Gerichte überzeugt sind und sich ehrenamtlich in diesem Bereich engagieren. Ziel ist es, über die außergerichtliche Konfliktlösung zu informieren und zu beraten.

Zurzeit sind nachfolgende Institutionen und Baubeteiligte in die Netzwerkarbeit involviert: Ingenieurkammer Niedersachsen, Handwerkskammer Hannover, Architektenkammer Niedersachsen, Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V., Baurechtsanwälte, Hochschullehrer, Sachverständige, Ingenieure und Architekten. Das Ziel des Arbeitskreises ist die Förderung der Wertekultur und der Qualität des Bauens in Niedersachsen durch außergerichtliche Konfliktlösung. Aus dem Arbeitskreis ist der Lehrgang Mediation der Architektenkammer/Ingenieurkammer hervorgegangen, wodurch erreicht werden konnte, dass sich auch Rechtsanwälte bei erfolgreichem Abschluss mit Einwilligung der Rechtsanwaltskammer Celle als Mediator bezeichnen können.

Die Aufsatzreihe zu den unterschiedlichen Konfliktlösungsmodellen entstand in diesem Arbeitskreis, der bei verschiedenen Veranstaltungen auch im Rahmen von Rollenspielen ganz praktisch das Entstehen und mögliche Lösungen präsentierte. Der Arbeitskreis ist aufgrund der guten Zusammenarbeit mit dem Nds. Justizministerium auch mehrfach bei dem Konfliktmanagement-Kongress beteiligt gewesen, zuletzt 2015. Die Sitzungen des Arbeitskreises finden in der Regel in der Ingenieurkammer statt. Interessenten sind jederzeit herzlich willkommen, sprechen Sie uns bitte an.

Aufsätze aus dem Arbeitskreis „Außergerichtliche Konfliktlösung“

Teil 1: Arbeitskreis Außergerichtliche Konfliktlösung des Netzwerkes INQA Bauen Niedersachsen – Gründung und Aktivitäten

Teil 2: Mögliche Verfahren der alternativen Konfliktlösung – ein Überblick über verschiedene Modelle

Teil 3: Konfliktarten und Konfliktbeteiligte

Teil 4: Gegenüberstellung Gerichtsverfahren und Mediation – Best Practice

Teil 5: Methodische Kriterien zur Auswahl eines Konfliktlösungsmodells

Mieth, Bodmann, Weichhaus: „Manchmal innerhalb weniger Stunden“ (Deutsches Ingenieurblatt 12/2010 S. 48-50)

Mieth: "Außergerichtliche Konfliktlösung als gute Alternative" (Deutsches Ingenieurblatt 03/2013 S. 48 – 53)


Liste der Mediatorinnen und Mediatoren

Mediatorinnen und Mediatoren sind zur Unabhängigkeit und Neutralität, zur Berücksichtigung der Interessen aller Parteien (Allparteilichkeit) und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie nehmen eine Vertrauensposition ein und müssen daher durch eine geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung gewährleisten, dass die notwendigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen vorliegen.

Die Ingenieurkammer freut sich darüber, dass bereits einige Ingenieurinnen und Ingenieure die anspruchsvolle und umfangreiche Fortbildung zur Mediatorin oder zum Mediator absolviert haben. Die Aufnahme in die Liste erfolgt unter zwei Voraussetzungen: Es muss die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Niedersachsen vorliegen sowie der Nachweis einer qualifizierten Mediatorenausbildung bei einem Fortbildungsträger, der die Standards des Bundesverbandes Mediation e.V. einhält, erbracht werden. Der Bundesverband hält unter www.bmev.de weitere Informationen bereit. 

Es handelt sich um eine Serviceleistung der Ingenieurkammer, ein Rechtsanspruch auf Eintragung besteht nicht. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und beruht auf den freiwillig gemachten Angaben der aufgeführten Personen, an die Sie sich direkt wenden können.

 

Die Ingenieurkammer hilft Ihnen bei Streitfällen gerne weiter und informiert Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten einer weiteren Vorgehens.

Ansprechpartner/in

RAin Nadine Scholz
Sachgebietsleiterin, Syndikusrechtsanwältin
0511 39789-20
E-Mail
Ass. iur. Eva Swist
Sachbearbeiterin
0511 39789-43
E-Mail