Ab 01.01.2021 wieder 19% und 7% MwSt
Mit Ablauf des Jahres tritt auch die Regelung außer Kraft, mit der die Mehrwertsteuer seit dem 1. Juli 2020 auf 16% bzw. 5% gesenkt wurde. Ab dem 1. Januar 2021 gelten damit wieder die Mehrwertsteuersätze von 19% bzw. 7%.
Die Bundesingenieurkammer hat in Abstimmung mit dem Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB), der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. (BVPI) und dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) ein kurzes Merkblatt erarbeitet, das wir Ihnen gerne hier zum Download bereitstellen: Merkblatt Steuersatznormalisierung
In dem Zusammenhang verweisen wir erneut auf das im Juni von den oben genannten Kooperationspartnern erstellte Merkblatt zur Steuersatzsenkung, dessen praktische Hinweise und Umsetzungshilfen aus steuerlicher Sicht sinngemäß auch auf die anstehende Wiederanhebung des Steuersatzes übertragen werden können. Dieses Merkblatt finden Sie hier: Merkblatt Steuersatzsenkung
Weitere Informationen können dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 4. November 2020 entnommen werden, das Sie hier downloaden können: Schreiben BMF vom 4. November 2020