Seit dem 1. Januar 2021 gelten die neuen Regelungen der EU-Drohnenverordnung. Insbesondere muss beim Führen von Drohnen, deren Startmasse bei 250 Gramm oder mehr liegt, ein Kompetenznachweis vorliegen.
Eine Kurzübersicht, was Sie bei der praktischen Verwendung von Drohnen (auch UVA = unpiloted aerial vehicle) beachten müssen, finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter folgendem Link:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen.html
Weiterführende Informationen auch zu Drohnenführerscheinen können Sie den diversen FAQ, die das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hier zusammengestellt hat, entnehmen: LBA Fragen und Anworten zu UAS